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Wahlinformationsvideo des Staatsministeriums des Inneren (www.deinewahl.bayern.de)

Ihre Wahllokale der Kommunalwahl am 08. März 2025 in 86862

  • Großkitzighofen: Dorfhaus, Schulweg 8, 86862 Großkitzighofen

  • Kleinkitzighofen: Bürgerhaus, Lamerdingener Straße 9, 86862 Kleinkitzighofen

  • Dillishausen: Schützenheim, Augsburger Straße 8, 86862 Dillishausen

  • Lamerdingen: Dorfhaus, Hauptstraße 1, 86862 Lamerdingen

Schriftliche Wahlinformationszusammenfassung

Bei der Wahl des Gemeinderates haben Sie insgesamt 14 Stimmen zu vergeben.

Tipp: Wenn Sie vermeiden wollen, dass versehentlich Stimmen verloren gehen, setzen Sie ein Kreuz bei der Liste. So würden vergessene Stimmen automatisch absteigend der Nummerierung vergeben.

Hinweis: Sie können maximal 3 Stimmen pro Bewerber/In vergeben! Auch wenn jemand mehrfach aufgeführt wird.

 

Folgende Möglichkeiten haben Sie:

Listenwahl: Setzen Sie Ihr Kreuz bei der gewünschten Liste, die Kandidierenden erhalten nun automatisch absteigend der Nummerierung Ihre Stimmen.

Kumulieren: Schreiben Sie die Zahl der Stimmen, welche Sie einer Person geben wollen, in das Kästchen. (Max. 3!)

Panaschieren: Geben Sie Personen verschiedener Listen jeweils bis zu 3 Stimmen und verteilen Sie so Ihre 14 Stimmen.

Detailliertere Infos finden Sie bei Klick auf die Glühbirne (PDF-Wahlinformation)

Liste Wahlvorschlag.png

Wie läuft die Briefwahl ab? Wichtige Infos und Fristen!

1. Der Startschuss: Die Wahlbenachrichtigung

  • Warten: Sie müssen nichts aktiv tun, bis Sie Post bekommen.

  • Zeitraum: Die Wahlbenachrichtigung landet automatisch ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl (also etwa ab Mitte Februar 2026) in Ihrem Briefkasten.

  • Voraussetzung: Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein (passiert automatisch, wenn man dort gemeldet ist).

 

2. Die Beantragung (3 Wege)

Sobald Sie den Brief haben, können Sie die Briefwahl beantragen:

  • Weg A: Online (Der Schnellste)

    • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy scannen.

    • Oder: Gehen Sie auf die Website, die bei dem QR-Code angegeben ist.

  • Weg B: Per Post (Der Klassiker)

    • Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen.

    • Antrag unterschreiben.

    • In einen frankierten Umschlag stecken und ans Rathaus schicken (oder ihn selbst dort direkt in den Briefkasten werfen).

  • Weg C: Persönlich (Der Direkte)

    • Mit der Wahlbenachrichtigung und Personalausweis ins Rathaus (Wahlamt/Bürgerbüro).

    • Vorteil: Unterlagen gleich mitnehmen oder oft sogar direkt vor Ort wählen.

 

3. Wichtige Fristen (Unbedingt beachten!)

Wichtig, sonst verfällt Ihre Stimme:

  • Reguläre Antragsfrist:

    • Der Antrag muss spätestens am Freitag vor der Wahl (06. März 2026) um 15:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.

  • Postlaufzeit bedenken:

    • Wenn Sie die Unterlagen zuschicken lassen, beantragen Sie spätestens am Mittwoch (04.03.2026), besser früher. Die Post braucht Zeit!

  • Notfall-Frist (nur bei plötzlicher Krankheit):

    • Wenn Sie am Wahlwochenende plötzlich krank werden (Nachweis/Attest nötig), kann jemand mit Vollmacht die Unterlagen noch am Wahltag (Sonntag, 08.03.2026) bis 15:00 Uhr im Rathaus abholen.

 

4. Rückversand des Wahlbriefs

Haben Sie gewählt, muss der rote Wahlbrief zurück:

  • Kosten: Der Rückversand ist innerhalb Deutschlands portofrei (Deutsche Post).

  • Einwurf: Alternativ können Sie den roten Brief jederzeit in den Hausbriefkasten des Rathauses werfen.

  • Zeitpunkt: Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen, sonst wird er nicht gezählt. Werfen Sie ihn also spätestens am Donnerstag vorher in den Postkasten oder bringen ihn am Wochenende selbst zum Rathausbriefkasten.

Die Informationen basieren auf den Vorgaben des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sowie der offiziellen Terminplanung des Bayerischen Innenministeriums für die Kommunalwahl 2026. Zuständig für die Durchführung ist jeweils das örtliche Wahlamt.

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Website-Inhaber und -Ersteller: Peter Brücher

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